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Registriert: 04.11.2011, 20:07 Beiträge: 1644
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1. Art der GemeinschaftDie Verteidiger des Lichts sind eine Rollenspiel-Gilde mit PvE-Interessen.2. Pflichten der MitgliederJedes Mitglied besitzt drei Pflichten, denen er sich unterwerfen muss:
- Durchlaufen einer Anwärterzeit (siehe Punkt 3).
- Teilnahme an Aktivitäten der Gilde, sofern man man sich im Spiel befindet (siehe Punkt 4).
- Anlegen einer IC Akte und eines OOC Kurzkonzeptes (nur für im Rollenspiel bespielte Charaktere).
3. Bewerbung und AnwärterzeitBis ein Verteidiger als vollwertiges Mitglied gilt muss er folgende Punkte durchlaufen. Die Reihenfolge entspricht der Aufzählungsreihenfolge.
- Die Verteidiger nehmen Rollenspieler jeder Altersgruppe auf, sofern sie vom Verhalten kompatibel zu den Gildenmitgliedern sind.
- Registrierung im Forum (Der Benutzername im Forum muss dem ingame Namen des Charakters entsprechen). Charakternamen müssen im Star Wars Universum vertretbar sein.
Hinweis: Der Account im Forum muss von einem Administrator freigeschalten werden (Nogrim, Eloun). - Konzeptabsprache mit einem Mitglied der Gildenführung (Ratsmitglied oder Enklavenoffizier) um die Kompatibilität des Charkonzeptes mit dem Gildenkonzept zu prüfen.
- Alternativ: Schriftliche Bewerbung im Forum einreichen.
Sollte der Weg einer schriftlcihen Bewerbung gewählt werden, so muss im OOC Teil der Bewerbung der vom Spieler gewünschte Schwerpunkt genannt sein. Ist ein Spieler an Rollenspiel interessiert, so muss er einen passenden RP-Teil hinzufügen. Dieser sollte einen kurzen Überblick über den Charakter und die Gründe für die IC-Bewerbung enthalten. Der RP-Teil erfolgt über einen IC-Fragebogen, welcher später auch als IC-Akte gänzlich oder zum Teil genutzt werden kann. Die RP-Teile werden überprüft und ggf. wird auf Fehler hingewiesen, die vor einer Aufnahme abgestellt werden müssen. - Im Regelfall wird vor der Bewerbung ein Kennenlern-RP stattfinden bei Charakteren, die im RP bespielt werden sollen. In Fällen wo dies nicht möglch ist findet dieses RP unmittelbar nach der Aufnahme statt.
- Vorstellung des Charakters bei dem ersten Gildentreffen nach der ingame-Aufnahme vorne vor dem Rat (nur für im Rollenspiel bespielte Charaktere)
- Ablegen einer max. einen Monat dauernden Anwärterzeit bei einem zugeteilten Mentor (Zeitraum beginnt mit Mentorzuteilung).
- Beförderung zum Vollmitglied.
4. Gildentreffen & andere GildenaktivitätenGildentreffen finden etwa alle zehn Tage um 20 Uhr (im Wechsel Di/So) auf Alderaan im Speisesaal des Palastes von Haus Organa statt. Sofern Plots dort einbezogen werden sollen müssen diese min. drei Tage vorher dem Rat bekannt gegeben werden zur Einplanung. Dem Rat ist es möglich Plots bei einem speziellen Gildentreffen abzulehnen, wenn es bereits zuviel Inhalt bei dem entsprechenden Treffen gibt. Die Teilnahme an Projekt-RP, offenem RP, RP-Plots (sofern diese nicht als Gildenplot angekündigt sind), Raids und weitere Aktivitäten der Gilde ist freiwillig, jedoch wird bei einer vorabgeleisteten Zusage eine Abmeldung erwartet, wenn ein Nichterscheinen nötig wird. Dies kann, sofern nicht vermeidbar, auch unmittelbar nach dem Termin geschehen.5. MentorenJedes Vollmitglied darf als Mentor tätig werden. Bei der Zuordnung wird der Charakterhintergrund berücksichtigt (bei im RP bespielten Charakteren) oder die Klasse (bei OOC Charakteren). Jeder Mentor entscheidet eigenständig über Art und Umfang der Prüfungen, muss dabei jedoch den Schwerpunkt des Anwärters beachten. Die Entscheidung, ob ein Anwärter als Vollmitglied anerkannt wird trifft der Mentor in Kombination mit den Ratsmitgliedern. Punkte die in jeder Anwärterprüfung enthalten sein müssen sind: Vermitteln der grundlegenden Veraltensweise beim Antreffen von RP und Vermitteln der grundlegenden RP-Techniken (say- und emote-channel, Power-Emotes, etc. 6. Abwesenheit und AusschlußEin Mitglied wird aus der Gilde ausgeschlossen, wenn er ohne Meldung im Abmeldethread länger als
- 7 Tage als Anwärter (Rang Anwärter)
- 30 Tage als Vollmitglied (Rang Verteidiger oder höher, inkl. Externe) abwesend ist. Dieser Ausschluß kann ohne vorherige Warnung erfolgen.
Ein derart ausgeschlossenes Mitglied kann jederzeit ohne erneute Bewerbung und Anwärterzeit wieder aufgenommen werden.
Weitere Gründe, die zum Ausschluß führen können sind:
- Stören von Rollenspiel
- Absolut unpassendes Rollenspiel
- Unpassende Abhebungen auf der Gildenbank
- Entscheidung des Mentors oder der Ratsmitglieder während der Anwärterzeit (Gründe variabel)
- verursachen von nicht beilegbaren OOC-Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten
- verunglimpfen des Gildennamens in der Öffentlichkeit
- dauerhaft fehlendes Interesse an Aktivitäten der Gilde teilzunehmen
In diesen Punkten erfolgt zuerst eine Warnung mit angemessener Reaktionszeit. Eine Wiederaufnahme nach dem Ausschluß erfordert eine erneute Bewerbung unter verschärften Bedingungen, die individuell festgelegt werden.7. Twinks beim Sturmregiment KaasJedes Mitglied der Verteidiger besitzt das Recht OOC Mitglied beim Sturmregiment Kaas auf imperialer Seite zu werden. Dabei gelten folgende Bestimmungen.
- Die Aufnahme als reines OOC Mitglied erfolgt ohne Bewerbung.
- Soll dieser Char im Gilden-RP des SRK gespielt werden ist weiterhin eine volle Bewerbung im Forum des SRK notwendig.
- Soll dieser Char im RP, aber abseits des Gilden-RPs des SRKs, bespielt werden, so geschieht die Aufnahme beim SRK auf Vertrauensbasis ohne Bewerbung. Wird dieses Vertrauen ausgenutzt und der Gildenname durch unpassendes Verhalten im RP oder abseits des RPs geschädigt, so erfolgt der Ausschluss aus dem SRK und darüberhinaus eine Bestrafung entsprechend der Satzung der Verteidiger, als wäre das Vergehen mit einem Verteidiger-Char begangen worden.
- Anwärter der Verteidiger benötigen die Zustimmung eines Ratsmitgliedes der Verteidiger und eines Offiziers des SRK um einen OOC-Char oder einen RP-Char abseits des Gilden-RPs aufnehmen zu lassen.
8. Twinks vom Sturmregiment KaasAlle in Punkt 7 genannten Regelungen gelten sinngemäß (sofern anwendbar) auch für Mitglieder des Sturmregiment Kaas bei einer Twinkaufnahme in die Reihen der Verteidiger des Lichts.
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